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Wenn sich Jugendliche mit Porno strafbar machen


Eine Monatskampagne der SKP zur Prävention beim Umgang mit Pornografie von Jugendlichen unter ihresgleichen.

Die Schwei­ze­ri­sche Kri­mi­nal­prä­ven­ti­on (SKP) hat eine Kam­pa­gne gegen das Tei­len von Por­nos unter Ju­gend­li­chen, zum Bei­spiel via Handy, lan­ciert. Mit einer Bro­schü­re, Car­toon­clips etc. macht sie Ju­gend­li­che und El­tern auf die recht­li­chen Be­stim­mun­gen zur Ver­brei­tung von Por­no­gra­fie auf­merk­sam. Zudem er­mu­tigt sie dazu, Clips zur Kam­pa­gne im Freun­des­kreis und in so­zia­len Netz­wer­ken zu tei­len.

An­ge­spro­chen sind zum Bei­spiel Schü­ler, die über Diens­te wie Whats­app por­no­gra­fi­sche Bil­der und Vi­de­os an ihre Ka­me­ra­den ver­schi­cken – und sich damit straf­bar ma­chen. Auch El­tern er­hal­ten Rat­schlä­ge, wie sie das Pro­blem mit ihren Ju­gend­li­chen an­ge­hen.

Die SKP er­ar­bei­tet im Auf­trag der Kan­to­na­len Jus­tiz- und Po­li­zei­di­rek­tor/innen (KKJPD) Kam­pa­gnen zu Be­trug, Ge­walt, Dieb­stahl und In­ter­net­kri­mi­na­li­tät.

Zur Mo­nats­kam­pa­gne Por­no­gra­fie


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