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Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare


Die Zahl der Adoptionen hat in der Schweiz stark abgenommen. Sie liegt noch um die 400 pro Jahr. Dennoch wollen Bundesrat und Ständerat bei der Adoption zugunsten von gleichgeschlechtlichen Paaren vorwärts machen. Dazu einige Überlegungen aus familienpolitischer Sicht.

Bei der ak­tu­el­len Vor­la­ge geht es pri­mär um die Stief­kin­da­d­op­ti­on durch Paare in ein­ge­tra­ge­ner Part­ner­schaft. Der Part­ner eines Man­nes bzw. die Part­ne­rin einer Frau, der/die ein Kind aus einer frü­he­ren (he­te­ro­se­xu­el­len) Part­ner­schaft mit­bringt, soll die­ses Kind ad­op­tie­ren dür­fen. Das­sel­be soll auch nicht­ehe­li­chen he­te­ro­se­xu­el­len Paar­be­zie­hun­gen zu­gu­te kom­men. Die Auf­la­gen be­züg­lich Dauer der Paar­be­zie­hung und Alter wer­den ge­lo­ckert. Be­für­wor­ter der Stief­kin­da­d­op­ti­on wie der Ap­pen­zel­ler Stän­de­rat An­drea Ca­ro­ni sagen aber schon heute, dass sie in die­ser Vor­la­ge eine Zwi­schen­stu­fe zur vol­len Ad­op­ti­on sehen.

Die Be­für­wor­ter der Ge­set­zes­re­vi­si­on be­ru­fen sich auf das Kin­des­wohl. Es lässt sich leicht ar­gu­men­tie­ren, dass eine Ad­op­ti­on dem Kind mehr Si­cher­heit und Vor­tei­le zum Bei­spiel beim Erbrecht oder beim Tod eines El­tern­teils gibt. Die Frage muss den­noch ge­stellt wer­den, ob nicht pri­mär das In­ter­es­se der Er­wach­se­nen im Vor­der­grund steht. An­drea Ca­ro­ni ar­gu­men­tier­te im Ta­ges­ge­spräch von SRF1 am Diens­tag auf­fal­lend oft mit dem Be­griff „Frei­heit“ für jede Fa­mi­li­en­form. Er wi­der­spie­gelt damit den Zeit­geist. Mit dem Zeit­geist ar­gu­men­tiert auch Mar­tin Della Valle, Co-Prä­si­dent des Dach­ver­ban­des für Re­gen­bo­gen­fa­mi­li­en. Die Ge­set­zes­re­vi­si­on trage aus­ser­dem einem gros­sen Be­dürf­nis Rech­nung, da es immer mehr Kin­der in die­ser Si­tua­ti­on gebe. Aber auch er macht klar, dass er in der Stief­kin­da­d­op­ti­on le­dig­lich einen Zwi­schen­schritt sieht.

Bei der Stief­kin­da­d­op­ti­on ist oft noch ein Vater oder eine Mut­ter im Spiel, der auf seine el­ter­li­chen Rech­te ver­zich­tet oder ver­zich­ten muss und damit auch auf die Un­ter­stüt­zungs­pflicht. Wie ist mit dem Di­lem­ma um­zu­ge­hen, ins­be­son­de­re aus dem Blick des Kin­des? Und wie ist das Recht der leib­li­chen Mut­ter zu be­ur­tei­len, Kon­takt zum Kind zu er­hal­ten. Ist diese vor­ge­se­he­ne Regel wirk­lich bes­ser als die be­ste­hen­de, wel­che die In­itia­ti­ve dazu al­lein beim Kind be­lässt?

Die Be­für­wor­ter der Stief­kin­da­d­op­ti­on müss­ten sich die Frage stel­len las­sen, wes­halb sie nicht gleich die Vol­la­d­op­ti­on für un­ver­hei­ra­te­te Paare ge­setz­lich ver­an­kern wol­len. Das jet­zi­ge tak­ti­sche Vor­ge­hen mit dem Hin­weis dar­auf, dass in ei­ni­gen Jah­ren wohl auch die Vol­la­d­op­ti­on po­li­tisch mehr­heits­fä­hig sei, ist wohl prag­ma­tisch, scha­det aber der Glaub­wür­dig­keit des par­la­men­ta­ri­schen Pro­zes­ses. Im­mer­hin wurde schon die ein­ge­tra­ge­ne Part­ner­schaft mit dem Ar­gu­ment durch die Volks­ab­stim­mung ge­bracht, dass die Ad­op­ti­on aus­ge­schlos­sen sei. We­nigs­tens ma­chen die Pro­mo­to­ren der Stief­kin­da­d­op­ti­on kein Ge­heim­nis dar­aus, dass sie letzt­lich be­reit sind, den in­ter­es­sier­ten Paa­ren die glei­chen Rech­te wie Ehe­paa­ren ein­zu­räu­men. Doch wel­che ge­sell­schaft­li­chen Kon­se­quen­zen hat dies, ge­ra­de heue, wo sich west­li­che und ori­en­ta­li­sche Kul­tu­ren immer stär­ker be­rüh­ren?

Der kom­men­den Dis­kus­si­on ist Sach­lich­keit zu wün­schen. Das gilt zum Bei­spiel beim Um­gang mit Sta­tis­ti­ken, wel­che die gros­sen Ver­än­de­run­gen der Fa­mi­li­en­for­men be­le­gen sol­len. Es muss auch mög­lich sein, sorg­fäl­tig mit Be­fun­den über die un­ter­schied­li­chen Ein­flüs­sen von Vä­tern und Müt­tern auf das Kind bzw. auf De­fi­zi­te von Kin­dern in Ein­el­tern- und Re­gen­bo­gen­fa­mi­li­en ein­zu­ge­hen. Ge­setz­li­che Re­ge­lun­gen haben auch die Wir­kung einer Norm. Und es gilt zu be­den­ken, wel­chen Ein­fluss die re­pro­duk­ti­ven Tech­ni­ken oder der Zu­gang zu Leih­müt­tern im Aus­land auf die Ge­set­zes­re­vi­si­on hat und um­ge­kehrt. Soll ein Kind, das von einer Leih­mut­ter ge­bo­ren wor­den ist, aus Rück­sicht auf das Kin­des­wohl in Zu­kunft ad­op­tiert wer­den dür­fen? Wo wird es un­glaub­wür­dig, vom Vor­rang des Kin­des­wohls zu reden? Damit es Raum für diese Dis­kus­sio­nen gibt, wäre ei­gent­lich ein Re­fe­ren­dum gegen die Re­form durch­aus wün­schens­wert.


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