Der Bundesrat will Kinder und Jugendliche besser vor ungeeigneten Medieninhalten schützen. Er hat das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, bis Ende 2017 ein Gesetz auszuarbeiten, das Alterskennzeichnungen und Abgabebeschränkungen für Videos und Games schweizweit einheitlich regelt.
(SSF/PD/im.) Bisher setzte der Bundesrat mit dem Programm „Jugend und Medien“ darauf, zusammen mit den Kantonen und Branchenverbänden die Medienkompetenz der Jugendlichen zu fördern und die Eltern in die Pflicht zu nehmen. Nun hat er erkannt, dass dies allein nicht genügt. Er will jetzt den Jugendmedienschutz zusätzlich mit regulierenden Massnahmen stärken.
Bestehende Regelungen sind lückenhaft
Denn der Kinder- und Jugendmedienschutz im Film- und Computerspielebereich ist lückenhaft: So sind die Alterskennzeichnung und die Zugangskontrolle im Kino sowie die Abgabekontrolle bei DVD’s und Computerspielen in den meisten Kantonen nicht gesetzlich geregelt. Schutzlücken bestehen zudem bei Abrufdiensten (Video on demand) und Videoplattformdiensten (z. B. Yotube). Zwar haben die Branchenverbände selbst Regeln für die angeschlossenen Unternehmen erlassen, diese weisen aber besonders bei der Kontrolle und Sanktionierung Defizite auf, wie jetzt deutlich geworden ist. Die SSF hatte schon länger darauf hingewiesen.
Gesetzlicher Rahmen auf Bundesebene
Auf nationaler Ebene soll nun ein rechtlich verbindlicher Rahmen für die Regelungen der Branchen (z. B. Ausweiskontrollen) geschaffen werden. Der Bund will steuernde und überwachende Funktionen übernehmen, während die Branchenverbände und Kantone zuständig für die konkrete Umsetzung des Jugendmedienschutzes sein sollen. Damit könne rasch auf Entwicklungen reagiert werden, heisst es in Bern.
Zudem soll die Frage geklärt werden, ob der Schutz der Jugendlichen vor weiteren ungeeigneten Inhalten im Internet (z. B. auf Youtube) gesetzlich geregelt werden soll. Auf europäischer Ebene ist bereits geplant, die Videoplattformdienste stärker zu regulieren. Es sei wichtig, dass die Schweiz im Jugendmedienschutz das Niveau erreicht, welches auch die EU vorsieht, heisst es in einer Medienmitteilung des Bundesamtes für Sozialversicherungen.
Zuerst eine Vernehmlassung
Noch werden sich besorgte Eltern noch etwas gedulden müssen. Der Bundesrat hat vorerst das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, bis Ende 2017 unter Einbezug der betroffenen Branchenverbände und der Kantone eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Ob zur Vernehmlassung auch Elternverbände und Familienorganisationen bzw. Jugendverbände eingeladen werden, wolle man prüfen, schreibt BSV-Sprecher Ludwig Gärtner auf Anfrage der SSF.