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Endlich: Bundesrat will den Jugendmedienschutz verstärken


Der Bundesrat will Kinder und Jugendliche besser vor ungeeigneten Medieninhalten schützen. Er hat das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, bis Ende 2017 ein Gesetz auszuarbeiten, das Alterskennzeichnungen und Abgabebeschränkungen für Videos und Games schweizweit einheitlich regelt.

(SSF/PD/im.) Bis­her setz­te der Bun­des­rat mit dem Pro­gramm „Ju­gend und Me­di­en“ dar­auf, zu­sam­men mit den Kan­to­nen und Bran­chen­ver­bän­den die Me­di­en­kom­pe­tenz der Ju­gend­li­chen zu för­dern und die El­tern in die Pflicht zu neh­men. Nun hat er er­kannt, dass dies al­lein nicht ge­nügt. Er will jetzt den Ju­gend­me­di­en­schutz zu­sätz­lich mit re­gu­lie­ren­den Mass­nah­men stär­ken.

Be­ste­hen­de Re­ge­lun­gen sind lü­cken­haft

Denn der Kin­der- und Ju­gend­me­di­en­schutz im Film- und Com­pu­ter­spie­le­be­reich ist lü­cken­haft: So sind die Al­ter­s­kenn­zeich­nung und die Zu­gangs­kon­trol­le im Kino sowie die Ab­ga­be­kon­trol­le bei DVD’s und Com­pu­ter­spie­len in den meis­ten Kan­to­nen nicht ge­setz­lich ge­re­gelt. Schutz­lü­cken be­ste­hen zudem bei Ab­ruf­diens­ten (Video on de­mand) und Vi­deo­platt­form­diens­ten (z. B. Yotu­be). Zwar haben die Bran­chen­ver­bän­de selbst Re­geln für die an­ge­schlos­se­nen Un­ter­neh­men er­las­sen, diese wei­sen aber be­son­ders bei der Kon­trol­le und Sank­tio­nie­rung De­fi­zi­te auf, wie jetzt deut­lich ge­wor­den ist. Die SSF hatte schon län­ger dar­auf hin­ge­wie­sen.

Ge­setz­li­cher Rah­men auf Bun­des­ebe­ne

Auf na­tio­na­ler Ebene soll nun ein recht­lich ver­bind­li­cher Rah­men für die Re­ge­lun­gen der Bran­chen (z. B. Aus­weis­kon­trol­len) ge­schaf­fen wer­den. Der Bund will steu­ern­de und über­wa­chen­de Funk­tio­nen über­neh­men, wäh­rend die Bran­chen­ver­bän­de und Kan­to­ne zu­stän­dig für die kon­kre­te Um­set­zung des Ju­gend­me­di­en­schut­zes sein sol­len. Damit könne rasch auf Ent­wick­lun­gen re­agiert wer­den, heisst es in Bern.

Zudem soll die Frage ge­klärt wer­den, ob der Schutz der Ju­gend­li­chen vor wei­te­ren un­ge­eig­ne­ten In­hal­ten im In­ter­net (z. B. auf Youtube) ge­setz­lich ge­re­gelt wer­den soll. Auf eu­ro­päi­scher Ebene ist be­reits ge­plant, die Vi­deo­platt­form­diens­te stär­ker zu re­gu­lie­ren. Es sei wich­tig, dass die Schweiz im Ju­gend­me­di­en­schutz das Ni­veau er­reicht, wel­ches auch die EU vor­sieht, heisst es in einer Me­di­en­mit­tei­lung des Bun­des­am­tes für So­zi­al­ver­si­che­run­gen.

Zu­erst eine Ver­nehm­las­sung

Noch wer­den sich be­sorg­te El­tern noch etwas ge­dul­den müs­sen. Der Bun­des­rat hat vor­erst das Eid­ge­nös­si­sche De­par­te­ment des In­nern be­auf­tragt, bis Ende 2017 unter Ein­be­zug der be­trof­fe­nen Bran­chen­ver­bän­de und der Kan­to­ne eine Ver­nehm­las­sungs­vor­la­ge aus­zu­ar­bei­ten. Ob zur Ver­nehm­las­sung auch El­tern­ver­bän­de und Fa­mi­li­en­or­ga­ni­sa­tio­nen bzw. Ju­gend­ver­bän­de ein­ge­la­den wer­den, wolle man prü­fen, schreibt BSV-Spre­cher Lud­wig Gärt­ner auf An­fra­ge der SSF.


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