Der Bundesrat konnte sich nicht zu einem Ja für einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub durchringen, wie ihn die Sozialkommission des Ständerats als Gegenvorschlag zur Initiative für einen vierwöchigen Urlaub vorschlägt. Schade, denn er hätte dafür gute Gründe gehabt.

Seit der Einreichung der Volksinitiative für einen vierwöchigen Vaterschaftsurlaub beschäftigt das Thema auch Bundesrat und Parlament. Der Bundesrat jedoch hatte für die Initiative kein Verständnis und empfahl sie ohne Gegenvorschlag, Volk und Ständen zur Ablehnung. Dies veranlasste die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates, einen Gegenvorschlag zuhanden des Parlaments auszuarbeiten. Er ist ein Kompromissvorschlag und empfiehlt zwei Wochen bezahlten Urlaub für die Väter bei der Geburt eines Kindes.
Bundesrat sagt nochmals Nein Dieser Gesetzesentwurf ging im November in die Vernehmlassung. Nun hat sich der Bundesrat dazu geäussert. Er lehnt auch den Kompromissvorschlag der ständerätlichen Kommission ab. Dieser sei zu teuer. Er spielt den Ball den Arbeitgebern zu. Sie sollen das Recht haben, mit der Belegschaft individuelle Lösungen zu finden. Er erhörte damit die Klagen aus den KMU und dem Gewerbeverband, die sich gegen neue Sozialaufgaben sperren und organisatorische Probleme geltend machen. Der Bundesrat verweist zudem auf den Ausbau der familienergänzenden Betreuungsangebote, die vom Bund vorangetrieben wird.
Die Schweizerische Stiftung für die Familie begrüsst, dass der Bundesrat die «Förderung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen als wichtig erachtet», wie die Stellungnahme eingangs betont. Die Stiftung wünscht sich jedoch einen mutigen und zukunftsorientierten Schritt in Richtung Vaterschaftsurlaub. Ein solcher wäre nicht nur ein Gewinn für die Familie insgesamt, sondern auch für die Unternehmen. Den Vaterschaftsurlaub alleine über die Kosten zu beurteilen, greift daher zu kurz. Landesregierung verschliesst die Augen Leider hat der Bundesrat bei seiner Stellungnahme die Ergebnisse der Vereinbarkeitsforschung nicht berücksichtigt:
Eine gelingende Vereinbarkeit benötigt ein Bündel an Massnahmen. Der Ausbau von Betreuungsangeboten muss daher grundsätzlich ergänzt werden, um nicht an den Bedürfnissen der jungen Eltern vorbei zu gehen. Aus allen aktuellen Studien zum Thema «Väter & Arbeit» geht hervor, dass gerade junge Väter ein neues Rollenverständnis entwickeln und sich mehr Erziehungs- und Familienzeit wünschen. (Zum Beispiel die «Tarzan-Studie» der Universität Fribourg / Prof. Margrit Stamm und andere).
Eine Studie der deutschen Bundesregierung spricht in Bezug auf familienorientierte Unternehmen, die bei ihren Massnahmen verstärkt auf flexible Arbeitszeiten, die Nutzung des digitalen Fortschrittes und Förderung von Familienkompetenzen im Arbeitsumfeld Komponenten setzen, von einem Renditepotenzial von bis zu 40 Prozent[1].
Die von der Eidgenössischen Koordinationskommission für Familienfragen im Rahmen der Vernehmlassung vorgelegte internationale Vergleichsstudie zeigt ausserdem auf, dass die Kosten eines umfassenden Elternurlaubes durch eine höhere Erwerbsquote der Frauen kompensiert werden, was den Arbeitgebern entgegenkommen müsste.
Der Appell an die Freiwilligkeit genügt nicht Als Schweizerische Stiftung für die Familie können wir grundsätzlich den marktorientierten Argumenten der Empfehlung folgen. Es braucht nicht überall und für alles eine gesetzliche Regelung. Wir nehmen jedoch auch wahr, dass die Familie in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft nicht immer die Lobby hat, die sie benötigt. Mit der Ablehnung des Gegenvorschlags riskiert der Bundesrat, unerwünschte Folgen in Kauf zu nehmen, falls ihm die Räte zustimmen sollten. Insbesondere wird mit der Verweigerung des Vaterschaftsurlaubs das Alleinernährermodell bestärkt und bestätigt. Jungen Paaren wird so ein Stück weit die Chance einer partnerschaftlichen Regelung genommen. Junge Paare wollen heute verstärkt die elterliche Verantwortung in einem individuellen und gemeinschaftlichen Konzept lösen. Die Ablehnung hat ausserdem zur Folge, dass der Vater in der jungen Familie weniger Zeit verbringt, was einem zeitgemässen Familienbild widerspricht. Schlussendlich verbleibt per gesetzlich regulierter Elternzeit die Verantwortung einmal mehr bei der Mutter. Sie erhält (berechtigterweise) Urlaub, da sie ja das Kind gebärt, der Vater geht arbeiten. Für eine gesunde Entwicklung der Familie und des Kindes in dieser sensiblen Phase ist dies nicht förderlich. Die Schweizerische Stiftung für die Familie appelliert deshalb an Ständerat und Nationalrat, bei den Beratungen diese Argumente zum Wohl der Familien, der Paare und der Kinder zu beachten. [1] https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/publikationen/renditepotenziale-der-neuen-vereinbarkeit-728374
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