top of page

Recht auf Erziehung ohne Gewalt?


Die Kinderrechtskonvention der UNO ist ein Spiegel des gesellschaftlichen Wandels im Verhältnis von Eltern zum Kind. Doch die Schweiz hat bezüglich Erfüllung ihrer Forderung Rückstand. Nun fordert auch die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) dringend Nachbesserungen.

Die gute Nachricht: vieles hat sich zum Wohl der Kinder verändert – Körperstrafen sind heute im gesellschaftlichen Diskurs ein Tabu. Dennoch kommt gemäss Umfragen in der Schweiz die Ohrfeige oder der Klaps auf den Hintern noch in zwei Dritteln der Familien vor, bei 25 Prozent regelmässig. Und bei Kleinkindern von 0–6 Jahren ist jedes elfte Kind von physischer Gewalt betroffen. Für die EKKJ ist es anstössig, dass körperliche Züchtigung hierzulande immer noch nicht explizit verboten ist. Sie fordert hier dringende Nachbesserung auf Gesetzessstufe, also die Festschreibung des Rechtes des Kindesauf gewaltfreie Erziehung und die vollständige Abschaffung des Züchtigungsrechts. Deren Verletzung wäre dann auch mit strafrechtlichen oder behördlichen Massnahmen verbunden.

Können Strafen und Massnahmen eine gewaltlose Erziehung garantieren?

Die Frage stellt sich: Welche Folgen hat eine Abschaffung des Züchtigungsrecht und ein Recht auf gewaltfreie Erziehung? Wird die Drohung, allenfalls vor den Richter gezogen zu werden, überforderte Eltern zu einem andern Verhalten führen? Die Erziehungswissenschaftlerin Margrit Stamm schrieb dazu schon 2016 in einem Blog: „In vielen Untersuchungen zeigt sich zusammenfassend folgendes Bild: 80% der Eltern lehnen die Körperstrafe zwar ab, doch 70% praktizieren sie in leichter Form (als Klaps auf den Hintern) dennoch. Würden somit Väter und Mütter mit diesem Verbot nicht kriminalisiert?“

Psychische Strafen sind nicht weniger schädlich als Körperstrafen.

Die Erfahrung hat gezeigt: Heute wird die Körperstrafe vermehrt durch psychische Strafen ersetzt. Oft durch Nichtbeachtung oder Liebesentzug. Auch darauf macht Margrit Stamm aufmerksam: „Liebesentzug gehört zu den psychologischen Kontrollstrafen. Sie haben ein grosses Gefahrenpotenzial, das massiv unterschätzt wird. Liebesentzug beschädigt das Selbstwertgefühl des Kindes, weil ihm durch Strafe sein Ungenügen vor Augen geführt wird, psychisch, intellektuell oder sozial.“ Das Problem: Irgendwie müssen Eltern ja reagieren, wenn sich ein Kind ihren Anweisungen verweigert oder selbst Gewalt anwendet. Wo beginnt dann körperliche oder psychische Gewalt?

Der Bund lehnte wiederholt niederschwellige Beratung zur Stützung der Familien ab. Während linke Parlamentsmitglieder schon 2016 ein Verbot von Körperstrafen fordern, haben andere auf Antrag von Familienorganisationen den Bundesrat in Vorstössen aufgefordert, eine niederschwellige Ehe- und Familienberatung in der Schweiz zu ermöglichen. Beide bislang ohne Erfolg. Beratung und Information müsste aber vor Sanktionen kommen, was in andern Bereichen wie zum Beispiel der Suchtprävention selbstverständlich ist. Auch bei Familien geht es nicht nur um die Vermeidung von Folgekosten, sondern auch um die Verhinderung von viel Leid. Doch die Landesregierung hat sich bislang dem Anliegen verweigert. Wie auch der Schaffung eines Bundesamtes für die Familie.

Eltern üben immer strukturelle Gewalt aus. Sie sagen „wo es lang geht“, und ein Kind braucht auch gute Anweisungen und Korrekturen, um im Leben bestehen zu können oder von Schaden bewahrt zu werden. Wie sie diesen Machtvorsprung ausüben, ist ein anspruchsvoller Lernprozess. Das Strafgesetzbuch und behördliche Drohungen sind sicher nicht der beste Weg, um diesen zu fördern. Die EKKJ spricht sich denn auch für mehr Prävention, Schulung von Fachpersonen sowie Beratungs- und Hilfsangebote aus. Bezeichnenderweise aber erst an zweiter Stelle nach der Forderung von Gesetzesverschärfungen. Diese sind auch einfacher umzusetzen, weil sie nach der Einführung keine Budgetanpassungen brauchen.

Die Forderung: Niederschwellige Beratung – durch erfahrene Fachleute! Die EKKJ fordert zu Recht den Ausbau von Beratungs- und Hilfsangeboten. Bei der Umsetzung ist aber darauf zu achten, dass nicht in erster Linie Leute mit einem Masterabschluss angestellt werden, sondern auch Personen, die selbst als Eltern die nötige Erfahrung mitbringen und eine Vielzahl von Tools und Lösungen kennen, um Krisensituationen in Familien anzugehen.

Aus Sicht der Schweizerischen Stiftung für die Familie könnten so wertvolle Praxiskompetenzen einen präventiven Ansatz konstruktiv unterstützen, um betroffenen Familien dabei zu helfen, positive und alternative Verhaltensmuster einzuüben.

Zur entsprechenden Medienmitteilung der EKKJ gelangen Sie hier: Medienmitteilung EKKJ vom 26. November 2019


20 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page