In der Familienpolitik sind in der Wintersession keine grossen Würfe
geschehen. Aber auch die kleinen sind nicht unbedeutend, besonders für die davon Betroffenen.
Verbessert werden soll die Lage von langzeiterkrankten Kindern und deren Eltern, die für die Betreuung Lohneinbussen in Kauf nehmen müssen. Sie sollen in Zukunft 14 Wochen Betreuungsurlaub bekommen, den sie innerhalb von 18 Monaten beziehen können, auch tageweise. Die Gesetzesänderung tritt jetzt in Kraft, nachdem auch der Nationalrat den Entscheid des Ständerates unterstützt hat.
Kürzung von Kinderrenten zurückgenommen
Zu reden gab in der Herbstsession auch der Entscheid des Nationalrates, die Renten für Kinder von behinderten Eltern von 40 Prozent auf 30 Prozent (der Erwachsenenrente) zu kürzen. Das wurde weitherum kritisiert. Nun ist der Nationalrat in neuer Zusammensetzung auf das Geschäft zurückgekommen und hat den Entscheid zurückgenommen. Kleine Ironie: Damit ist das Geschäft noch nicht unter Dach, denn der Nationalrat verlangt eine Umbenennung dieser „Kinderrente“ in „Zusatzrenten für Eltern“. Daher muss sich der Ständerat nochmals mit dem Geschäft befassen!
Betriebszulagen für selbständig erwerbende Mütter
Für selbständig erwerbende Mütter gibt es ebenfalls eine Verbesserung: Sie sollen nach dem Willen des Ständerates Betriebszulagen zur Deckung entstehender Kosten bei Mutterschaft erhalten, analog zu selbständig erwerbenden Männern, die zum Beispiel zusätzliche Personalkosten haben, wenn sie in den Militärdienst einrücken müssen. Allerdings muss der Nationalrat noch darüber befinden.
Junge sollen nicht für Prämienschulden der Eltern haften
Auch einer offenbar steigenden Anzahl junger Erwachsener, die bislang für Krankenkassenprämien hafteten, die ihre Eltern nicht für sie bezahlt hatten, tat das Parlament einen Gefallen. Nach dem Ständerat beschloss auch der Nationalrat, dass sie nicht mehr für diese Prämien aufkommen müssen. Zuvor war bekannt geworden, dass jungen Berufstätigen oder Studierenden wegen einem unsinnigen Gesetzesartikel Zehntausende Franken an Schulden aufgebürdet wurden, die ihre Eltern verursacht haben.
Mädchen vor Erpressung schützen
Ausserdem soll es pädophilen Tätern in Zukunft erschwert werden, von jungen Mädchen kinderpornografisches Material zu erhalten, indem sie einen Kontakt zu diesen Minderjährigen aufbauen und sie erpressen, mit dem Handy Nacktaufnahmen von sich selbst zu machen und sie dem Erprresser oder Verführer auszuliefern. Der Bundesrat wurde aufgrund einer Motion der nicht mehr wiedergewählten Nationalrätin Quadranti vom Nationalrat verpflichtet, diesbezüglich Abklärungen vorzunehmen. Bis konkrete Massnahmen beschlossen sind, wird es noch dauern.
Dazu eine Anregung der SSF: Der Bund schafft einen Thinktank mit IT-kompetenten Leuten, welche bereits proaktiv auf mögliche Missbräuche von Hardware und Software in Handys aufmerksam machen können und damit dem Gesetzgeber helfen, nicht immer zwei oder drei Schritte im Rückstand zu sein. Es wäre absehbar gewesen dass zum Beispiel die Selfie-Technik Missbräuche im pornografischen Bereich erleichtert. Selbst ein früherer Badener Stadtammann fiel bekanntlich darauf herein. Wenn aber die Hersteller verpflichtet worden wären, eine Software ins Handy einzubauen, welche Pornografie erkennt und abblockt, wäre viel Leid vermeidbar gewesen.

Bildquelle: Bildergalerie des Parlaments https://www.parlament.ch/de/services/suche-fotogalerie/fotogalerie?AlbumId=6922