Mit der Absicht, dass es sich steuerlich lohnen soll, wenn Mütter erwerbstätig sind und die Kinder in einer Institution betreuen lassen, haben die eidgenössischen Räte höhere Abzüge für die Fremdbetreuung der Kinder in der Bundessteuer beschlossen. Auf Antrag der CVP wurde auch eine Erhöhung der Abzüge für Eltern beschlossen, die ihre Kinder selbst betreuen. Da dieses «Steuergeschenk» nur Familien mit einem Einkommen über 110‘000 Franken zugute kommt, hat die SP dagegen das Referendum ergriffen.
Sie argumentiert, dass 45% der Familien nichts von dieser Steuererleichterung haben und dass der Steuerausfall auf Kosten von Leistungen geht, von denen alle Familien profitieren wie Bildung, Betreuung und sozialer Ausgleich, wie etwa alt Nationalrat Philipp Hadorn betont. Wenn schon, gibt es für ihn eine bessere Unterstützung als Steuerabzüge: „Fair wären Steuergutschriften an alle Familien, unabhängig von der Betreuungsform“.
Die Befürworter des Gesetzes heben hervor, dass dieses grundsätzlich allen Familien, unabhängig von ihrem Erziehungsmodell, zugute kommt. Zudem seien die Kosten seit 1995, als der gültige Steuerabzug beschlossen wurde, massiv gestiegen. Die 45 Prozent der Familien, die nicht von der Steuererleichterung profitieren, würden mit andern Vergünstigungen, zum Beispiel dem sozialen Wohnungsbau und Prämienverbilligung bei der Krankenkasse, unterstützt, argumentiert zum Beispiel Nationalrätin Marianne Streiff (EVP).
Die Schweizerische Stiftung für die Familie empfiehlt daher ein Ja zur Vorlage, obschon Verbesserungen für die unteren Einkommen ebenfalls notwendig sind. Grundsätzlich hätten es Verbesserungen für die Familie in der Politik nie leicht. Steuersenkungen seien am ersten noch durchsetzbar.